Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die leihweise Überlassung einer t:slim X2™ Ersatz-Pumpe für Auslandsreisen in Nicht-EU Länder (“AGB”)

1. Geltungsbereich und Präambel

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln die Überlassung einer t:slim X2™ Insulinpumpe der VitalAire GmbH als Ersatzpumpe (“Ersatzpumpe”) an bestehende Patientinnen und Patienten zum Zweck der Therapiesicherstellung bei einem Defekt der aktuell genutzten Insulinpumpe während eines Auslandsaufenthalts im außereuropäischen Ausland.

1.2. Die VitalAire GmbH wird nachfolgend als „VitalAire“ bezeichnet. Die Patientin oder der Patient (Pumpenträger/in) wird nachfolgend als „Patient“ oder “Kunde” bezeichnet.

1.3. Die Überlassung einer Ersatzpumpe ist nur möglich, wenn der Patient bereits mit einer t:slim X2™ Insulinpumpe („Erst-Pumpe“) versorgt und in die korrekte Handhabung eingewiesen ist. Mit der Annahme dieser AGB bestätigt der Patient, dass er bereits mit einer t:slim X2™ Insulinpumpe als Erst-Pumpe versorgt und in die Handhabung ausdrücklich eingewiesen ist.

1.4. Der Patient bestätigt zudem, dass er – während des im Vertrag genannten Zeitraums – eine t:slim X2™ Insulinpumpe von VitalAire für die Dauer einer Urlaubs- bzw. Auslandsreise im außereuropäischen Ausland benötigt und hiermit anfordert.

1.5. Die Überlassung der Ersatzpumpe stellt sicher, dass der Patient für den Fall eines Defekts seiner regelmäßig angewandten Erst-Pumpe, die überlassene Ersatzpumpe nutzen kann und somit seine Therapie ohne gesundheitliche Einschränkungen weiterführen kann.

2. Vertragsschluss und Gegenstand

2.1. Das Angebot von VitalAire zur Zurverfügungstellung der Ersatzpumpe ist unverbindlich und stellt lediglich eine Aufforderung an den Patienten dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich bestimmt wird.

2.2. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung der Ersatzpumpe durch VitalAire verbindlich. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.3. Die in Preislisten, Rundschreiben, Prospekten und ähnlichen Unterlagen von VitalAire gemachten Angaben sind nur Rahmenangaben, dienen lediglich der Information über das Leistungsangebot und sind weder als Garantie noch als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von VitalAire. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung von VitalAire nicht zu vertreten ist. Der Patient wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

2.5. Die versiegelte Ersatzpumpe ohne weiteres Zubehör wird dem Patienten für den vorgegebenen Zeitraum (Laufzeit siehe unter Ziffer 3) als Ersatz im Falle eines Defekts seiner Erst-Pumpe zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

2.6. Der Patient bestätigt ausdrücklich, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben, insbesondere zur Seriennummer der Erst-Pumpe sowie zum Urlaubsziel, vollständig und zutreffend sind. Andernfalls behält sich VitalAire die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen sowie die außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde ausdrücklich vor.

3. Laufzeit und Rückgabe

3.1. Die Laufzeit des Überlassungsvertrags beginnt mit Erhalt der Ersatzpumpe und endet 4 (vier) Wochen danach, wenn er nicht vom Patienten vorher mit einer Frist von 1 (einer) Woche gekündigt worden ist. Der maximale Bereitstellungszeitraum der Ersatzpumpe beträgt 4 Wochen.

3.2. Die t:slim X2™ Insulinpumpe als Ersatzpumpe ist durch den Patienten spätestens 5 Werktage nach Beendigung der Vertragslaufzeit an VitalAire zurückzusenden. Maßgebend ist die Aufgabe der Ersatzpumpe durch den Patienten zur Versendung. Erfolgt dies nicht oder nicht rechtzeitig, wird eine monatliche Gebühr gemäß Ziffer 4.2 fällig.

3.3. Im Falle eines Defekts der Erst-Pumpe ist der Patient verpflichtet, zunächst die Diabetes-Hotline der VitalAire unter +49 421 48 63 18 63 zu kontaktieren und sich bestätigen zu lassen, die Ersatzpumpe nutzen zu dürfen, bevor die überlassene Ersatzpumpe ausgepackt und in Betrieb genommen wird.

3.4. Sollte die Erst-Pumpe defekt sein und die Ersatzpumpe als Ersatzgerät genutzt werden, so hat der Patient unverzüglich nach Reiserückkehr, spätestens zum Ablauf des Überlassungszeitraums nach diesem Vertrag, die defekte Erst-Pumpe an VitalAire zurückzusenden und den Technischen Support von VitalAire (siehe Ziffer 3.3) zu kontaktieren.

4. Vergütung

4.1. Die Überlassung der Ersatzpumpe erfolgt unentgeltlich und damit leihweise.

4.2. Erfolgt die Rücksendung der Ersatzpumpe nicht fristgerecht (siehe Ziffer 3.2), wird eine monatliche Gebühr je angefangenem Kalendermonat fällig. Die Kosten hierfür betragen monatlich EUR 150 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind vom Patienten zu zahlen.

5. Haftung des Patienten und Eigentumsvorbehalt

5.1. Der Patient haftet während der Dauer der Überlassung der Ersatzpumpe für den Verlust oder jede Beschädigung der überlassenen Ersatzpumpe.

5.2. Gebühren bei Beschädigung/Verlust:

* Im Falle einer Beschädigung der Verpackung oder Bruch des Siegels behält sich VitalAire vor, eine Gebühr in Höhe von EUR 150 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer dem Patienten in Rechnung zu stellen.

* Bei Totalschaden, unter anderem durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl oder sonstigen Verlust, behält sich VitalAire vor, den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von mindestens EUR 4.672 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Patienten einzufordern.

* Bei sonstigen Beschädigungen ist der Patient verpflichtet, VitalAire den nachgewiesenen Reparaturaufwand vollständig zu erstatten.

5.3. VitalAire empfiehlt dem Patienten, während seiner Reise einen besonderen Versicherungsschutz für Beschädigungen und Verlust der Ersatzpumpe abzuschließen. Zudem empfiehlt VitalAire, die Ersatzpumpe im Handgepäck mitzuführen.

5.4. Die Ersatzpumpe ist und bleibt Eigentum der VitalAire. Die leihweise zur Verfügung gestellte Ersatzpumpe wird dem Patienten ausschließlich für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt und ist nach Ablauf des Bereitstellungszeitraumes umgehend und in einwandfreiem Zustand an VitalAire zurückzugeben.

5.5. Die Rücksendeadresse lautet:

* VitalAire GmbH 

* Bereich Diabetes 

* Zum Panrepel 5c 

* 28307 Bremen 

6. Datenschutz und Geheimhaltung

6.1. VitalAire verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Patienten anfallenden personenbezogenen Daten streng im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen, z.B. auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Personen oder wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, ist oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der VitalAire an der Datenverarbeitung vorliegt und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

6.2. Der Patient hat vollumfänglich Stillschweigen über sämtliche Informationen, insbesondere Vertragsinhalte, Vertragsdokumente und andere Geschäftsgeheimnisse, welche er aus oder im Zusammenhang mit den Angeboten, Lieferungen und/oder Leistungen seitens VitalAire bewusst oder unbewusst, direkt oder indirekt erhalten und/oder erlangt hat, zu bewahren. Der Patient darf diese Informationen insbesondere keinen Dritten zur Verfügung stellen oder zugänglich machen.

7. Compliance

Der Patient verpflichtet sich, die Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, die für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gelten. VitalAire weist auf ihre Grundsätze hin, die im Verhaltenskodex Air Liquide Deutschland und im Verhaltenskodex Anti-Corruption Code of Conduct aufgeführt sind (beide einsehbar unter www.airliquide.de/medien/agb-dokumente). Der Patient bestätigt, dass er die dort enthaltenen Prinzipien einhält und Richtlinien und Verfahren umgesetzt hat und weiterhin umsetzen wird.

8. Sicherheits- und Regulatorische Bestimmungen

8.1. VitalAires Waren unterliegen teilweise den besonderen Bestimmungen für technische Gase und Gefahrstoffe, Arzneimittel und/oder Medizinprodukte. Der Patient versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages bzw. mit dem Empfang der Ware, dass er ausreichend über den Umgang mit diesen Waren unterrichtet ist.

8.2. Der Patient kann jederzeit weitere Informationen über die geltenden Sicherheitsvorschriften bei VitalAire anfordern.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Erfüllungsort für alle Handlungen und Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag ist Hamburg.

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln ist am Erfüllungsort, sofern der Patient Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. VitalAire ist jedoch auch berechtigt, gegen den Patienten an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.

9.3. Für alle Auseinandersetzungen aus Verträgen, für die diese AGB gelten, und für alle Auseinandersetzungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen VitalAire und dem Patienten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

9.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Punkten am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser Vereinbarung.