Was ist Außerklinische Intensivpflege?
Leistungen, Vorteile und wichtige Infos
Veröffentlicht am 27. März 2025
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In diesem Beitrag:
Was ist Außerklinische Intensivpflege?
Die Außerklinische Intensivpflege, kurz AIP oder auch AKI, bezeichnet die Versorgung schwerstpflegebedürftiger Personen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer klinischen Einrichtung, beispielsweise zu Hause oder in einer Pflege-WG (auch abWG oder aWG genannt).
Hierbei handelt es sich um Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustands einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Üblicherweise ist die stationäre Behandlung abgeschlossen, allerdings kann die Erkrankung auch weiterhin zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Aus diesem Grund ist eine ständige Überwachung und Pflege durch hoch qualifiziertes Fachpersonal notwendig.
Mögliche Erkrankungen, die eine Außerklinische Intensivpflege erfordern:
- chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen
- respiratorische Insuffizienz
- hohe Querschnittslähmung
- Wachkoma
- Tumorerkrankungen
- Versorgung nach Schädel-Hirn-Traumata
- Zustand nach Hirnblutungen/Hirnoperationen
- neuromuskuläre Erkrankungen, zum Beispiel ALS, Morbus Duchenne
Voraussetzungen der Außerklinischen Intensivpflege
Ausschlaggebend für die Außerklinische Intensivpflege ist eine Schwerstpflegebedürftigkeit. Sie liegt vor, wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft aufgrund der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung zur Kontrolle und sofortigen Intervention bei lebensbedrohlichen Situationen erforderlich ist.
Die Schwerstpflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer ärztlichen Verordnung bestätigt werden. Eine solche stellen Ärztinnen und Ärzte folgender Fachrichtungen aus:
- Innere Medizin und Pneumologie
- Anästhesie
- Neurologie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“
Auch Hausärztinnen und Hausärzte sind dazu berechtigt. Sie müssen jedoch über Erfahrung im Umgang mit beatmeten Patientinnen und Patienten sowie über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen.
Liegt die Verordnung vor, muss diese bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verordnung erfüllt sind, ob der Leistungsort den Anforderungen einer ambulanten Intensivpflege entspricht und ob die medizinische sowie pflegerische Versorgung sichergestellt ist bzw. wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Bei allen invasiv beatmeten Patientinnen und Patienten muss eine sogenannte Potenzialerhebung durch besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen. Dabei werden unter anderem Atembewegungen, Hustenstoß sowie Schmerz- und Bewusstseinszustand untersucht. Anhand dieser Ergebnisse beurteilen Ärztinnen und Ärzte, ob die Beatmungszeit verkürzt oder die pflegebedürftige Person von der invasiven Beatmung entwöhnt werden kann
Bei beatmeten oder tracheal kanülisierten versicherten Patientinnen und Patienten umfasst die Dokumentation der Potenzialerhebung zwingend die Möglichkeit zur vollständigen Beatmungsentwöhnung (Weaning), zur Umstellung auf nicht-invasive Beatmung und zur Dekanülierung (Entfernung der Trachealkanüle). Möglichkeiten der Therapieoptimierung und notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden ebenfalls erfasst. Die konkreten Gründe müssen detailliert dokumentiert werden, falls zum Erhebungszeitpunkt eine dauerhafte Beatmung/Trachealkanüle indiziert ist oder eine Dekanülierung bzw. Entwöhnung nicht möglich oder absehbar erscheint.
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Welche Leistungen umfasst die Außerklinische Intensivpflege?
Die ambulante Intensivpflege ist komplex und erfordert ein speziell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmtes Leistungspaket. Ein besonderer Fokus liegt zunächst auf der umfangreichen medizinischen Betreuung. Sie besteht bei der Außerklinischen Intensivpflege im Wesentlichen aus:
✓ Erfassung und Bewertung von Vitalparametern
✓ Überwachung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie die sich daraus ergebenden notwendigen Interventionen
✓ Pflege des Luftröhrenzugangs (Tracheostoma)
✓ Überwachung und Bedienung des Beatmungsgerätes
✓ Anwendung von Inhalations- und Absauggeräten
✓ Injektion oder Medikamentengabe
✓ Kontrolle von Drainagen
✓ Versorgung von Wunden (zum Beispiel Verbandswechsel)
Darüber hinaus ist die Grundpflege wichtig für die Intensivpflege zu Hause. Dazu zählen beispielsweise Körperpflege, Ernährung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Vorteile und Herausforderungen der außerklinischen Intensivpflege
Grundsätzlich kann eine ambulante Intensivpflege zu Hause oder in einer speziellen Wohneinrichtung erfolgen. Dabei berücksichtigt die Außerklinische Intensivpflege den Leitsatz „ambulant vor stationär“. Dieser ist in § 13 Sozialgesetzbuch XII verankert. Sofern es der Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten zulässt, müssen per Gesetz ambulante Leistungen den stationären Leistungen vorgezogen werden.
Lesenswerter Artikel: Was sind die Unterschiede zwischen ambulant und stationär?
Ob zu Hause, Pflegeheim oder Wohngemeinschaft: Jede Form der außerklinischen Unterbringung bringt ihre eigenen Vorteile und Herausforderungen mit sich.
Die häusliche Intensivpflege erfordert geeignete räumliche Voraussetzungen, da medizinische Geräte Platz benötigen und Pflegekräfte rund um die Uhr vor Ort sind. Dies kann die Privatsphäre der Familie beeinträchtigen und emotional belastend sein. Dennoch profitieren Patientinnen und Patienten von der gewohnten Umgebung und sozialer Teilhabe, was ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Eine Alternative ist die Unterbringung in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft. Hier erhalten ausschließlich schwerstpflegebedürftige Bewohner professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung in speziell ausgestatteten Räumen. Das gemeinsame Wohnen fördert soziale Interaktion und entlastet Angehörige.
Mehr erfahren: Wir erklären, wie das Konzept der Intensivpflege-WG funktioniert.
Wer übernimmt die Kosten für eine Außerklinische Intensivpflege?
Die Kosten für eine Außerklinische Intensivpflege setzen sich aus zwei Faktoren zusammen: der Behandlungspflege und der Grundpflege.
Für die Behandlungspflege – also die medizinische Versorgung – kommt die Krankenkasse auf, sofern die Behandlungspflege ärztlich verordnet wurde. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für bis zu 21 Stunden täglich. Die darüber hinausgehenden Pflegestunden werden durch die Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen finanziert, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad der Patientinnen und Patienten richtet.
Die Grundpflege wird ebenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse abgerechnet. Auch hier ist der Pflegegrad der Patientinnen und Patienten für die Höhe der Leistungen maßgeblich.
Wichtig: Bei der ambulanten Intensivpflege existiert ein Eigenanteil von 10 Prozent der Pflegekosten. Allerdings nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr, anschließend entfällt der Eigenanteil.
Wie funktioniert die Außerklinische Intensivpflege
Eine Außerklinische Intensivpflege erfordert eine strukturierte Zusammenarbeit aller Beteiligten. Als Homecare-Unternehmen und Experten für die ambulante Intensivpflege beginnen die Leistungen bereits vor der Klinikentlassung. Gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräften und Angehörigen erstellen wir ein individuelles Konzept für die ambulante Intensivpflege. Dieses basiert zum einen auf dem Grad der Pflegebedürftigkeit, zum anderen auf den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen unserer Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen.
Zusätzlich informieren wir über eventuell notwendige Anpassungen der Wohnsituation, damit diese noch vor der Klinikentlassung durchgeführt werden können. Ist eine Unterbringung in einer Intensivpflege-WG gewünscht, können unsere Standorte besichtigt werden. Dabei lernen Angehörige die Räumlichkeiten und das Pflegepersonal kennen, etwaige Fragen rund um Versorgung und Betreuung werden durch unsere Mitarbeitenden beantwortet.
Im Anschluss begleiten wir unsere Patientinnen und Patienten im Rahmen des Überleitmanagements vom Klinikaufenthalt in den häuslichen Bereich. In enger Absprache mit Ärztinnen und Ärzte organisieren wir das erforderliche technische Equipment (beispielsweise ein Beatmungsgerät) und liefern dieses direkt zu unseren Patientinnen und Patienten nach Hause oder in die Pflege-WG. Eine fachkundige Einweisung erfolgt durch unsere Fachkräfte.
Zusätzlich bieten wir unseren Patientinnen und Patienten ein erweitertes Therapieangebot in Form von:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Atem-, Aroma-, Klang-, Musik- und Hundetherapie
- Fußreflexzonen-Massagen