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Nach Erhalt der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse, senden wir Ihnen eine Einladung zu einem Online-Training zu. Sobald wir die unterschriebene Einweisungsdokumentation bekommen, senden wir Ihnen umgehend Ihre Pumpe zu.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Sie sich an den Kosten für bestimmte Leistungen beteiligen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 61 SGB V) geregelt.
- Für Arzneimittel (wie Insulin), Verbandmittel sowie Fahrtkosten wird jeweils eine Zuzahlung zwischen 5,- und 10,- € fällig.
- Für Heilmittel sind es 10% des Abgabepreises zzgl. 10,- € je Verordnung (jeweils nicht mehr als die Kosten des Heilmittels)
- Für Hilfsmittel zahlen Sie 10% der Kosten – mindestens 5,- € und höchstens 10,-€.
- Anders bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: Hier sind es 10% der Kosten und maximal 10€ für den gesamten Monatsbedarf.
- Für Krankenhausbehandlungen sowie ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitations-Maßnahmen fallen pro Tag € 10,- an.
Zuzahlungspflichtig sind alle gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen keine Zuzahlungen entrichten.
Für weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Nach der Einsendung der Rezepte für die t:slim X2 Insulinpumpe und das t:slim Verbrauchsmaterial müssen Sie zunächst nichts weiter tun. Bitte senden Sie uns dafür die unterschriebene DSGVO-Erklärung zu.
So geht es weiter:
- Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Kostenübernahme bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung. Gegebenenfalls können weitere Angaben von der Krankenversicherung und/oder MD (Medizinischer Dienst) gefordert werden.
- Nach Übermittlung der Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse an uns nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um einen Termin für eine technische Einweisung in die Insulinpumpe zu vereinbaren. An diesem Termin wird die t:slim X2 übergeben.
- Mit der Übergabe und Einweisung in die t:slim X2 Insulinpumpe sind Sie berechtigt, in unserem VitalAire Online Shop eigenständig Pumpenzubehör und Verbrauchsmaterialien zu bestellen.
- Als exklusiver Vertriebspartner in Deutschland bekommen Sie bei uns alles für Ihre t:slim X2™ Insulinpumpe direkt aus einer Hand. Die Bestellung von Zubehör und Verbrauchsmaterialien erfolgt über die VitalAire - bequem überden Online-Shop auf unserer Webseite oder telefonisch.
Mehr zur Beantragung der Insulinpumpe erfahren Sie hier.
Für Privatversicherte und Selbstzahler
Die Kosten für die Nutzung der t:slim X2 Insulinpumpe werden von Ihnen selbst getragen. Bei Einsendung des Rezeptes erhalten Sie von der VitalAire GmbH ein Kaufangebot und eine private Kostenübernahmeerklärung. Diese benötigen wir unterschrieben zurück.
Nach der Lieferung der t:slim X2 Insulinpumpe erhalten Sie von der VitalAire GmbH eine Rechnung.
Die Rechnung leiten Sie an Ihre private Krankenversicherung, im Falle einer Beihilfeberechtigung auch an eine Beihilfestelle, weiter. Die meisten privaten Krankenversicherer/Beihilfestellen übernehmen zumindest anteilig die Kosten für die t:slim X2 Insulinpumpe. Im Falle einer Genehmigung durch Ihre Krankenversicherung im tariflichen Rahmen ist ein möglicher Eigenanteil oder Selbstbehalt durch Sie selbst zu tragen.
Mehr zur Beantragung der Insulinpumpe erfahren Sie hier.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um Unterstützung zu erhalten. Wir unterstützen Sie im Falle einer Ablehnung durch Ihre Krankenkasse. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800/100 16 44* (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail: cm-diabetes@vitalaire.de
Sie müssen dennoch eine Verordnung einreichen und erhalten nach Genehmigung ihrer Krankenkasse von uns ein Neugerät.
Die herstellerseitige Nutzungsdauer beginnt ab dem Tag der technischen Einweisung bzw. der Anlage Ihrer ersten Insulinpumpe. Eine Tauschpumpe verlängert jedoch nicht automatisch die Nutzungsdauer Ihrer Pumpe von vier Jahren.
Sie werden von uns per Post kontaktiert, wenn Ihre Pumpe getauscht werden muss. Der genaue Ablauf wird im Anschreiben im Detail erklärt. In der Regel werden Sie einige Monate vor Ablauf der herstellerseitigen Nutzungsdauer kontaktiert, damit Sie noch genug Zeit haben, Ihren Diabetologen aufzusuchen.
Bisher hat die VitalAire die gesetzliche Zuzahlung für Sie übernommen. Wir haben uns aufgrund der angespannten Marktlage dazu entschieden, unser Vorgehen bezüglich der Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zu verändern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen angespannt ist und wir dazu angehalten sind, Wirtschaftlichkeitsreserven zu nutzen.
Für Sie bedeutet, dass ab dem Stichtag 01.08.2025 die Zuzahlung nicht mehr wie bisher von VitalAire übernommen wird, sondern diese entsprechend der gesetzlichen Regelung an Sie weiterberechnen.
Wir empfehlen Ihnen bei Ihrer Krankenkasse zu prüfen, ob Sie für eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommen.
Sie sind bereits von den Zuzahlungen befreit?
Sofern Sie von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie uns die Zuzahlungsbefreiung als Kopie vorlegen. Bitte lassen Sie uns dazu eine Kopie oder einen Scan unter inbox-eningen.va@vitalaire.de zukommen.
--> Bitte beachten Sie: Die Zuzahlungsbefreiung ist immer nur für das aktuelle Kalenderjahr gültig und muss neu bei der Krankenkasse für das Folgejahr beantragt und bei uns eingereicht werden.
Für weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Im Rahmen einer Folgeverordnung ist ein verkürztes Onlinetraining notwendig, welches Sie bequem von zu Hause durchführen können. Auf Wunsch bieten wir gerne eine Vor-Ort-Einweisung an. Sobald Sie die Einladung zu Ihrer Einweisung von uns erhalten haben, melden Sie sich einfach in unserer Hotline und geben Bescheid, dass sie eine Einweisung vor Ort wünschen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800/100 16 44* (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz).
Bitte laden Sie sich hier unser Musterrezept, für das Upgrade der t:slim X2 Insulinpumpe von Basal-IQ Technologie auf Control-IQ herunter.
Sollten Sie im Rahmen eines Pumpentauschs eine neue Softwareversion erhalten, werden Sie in der technischen Einweisung auf alle neuen Features der Pumpe geschult und haben die Möglichkeit, spezifische Fragen zu stellen.
Wir sind grundsätzlich verpflichtet, nicht mehr notwendige oder benötigte Insulinpumpen zurückzuholen. Ihre Pumpe beinhaltet wertvolle und teils seltene Rohstoffe. Werden diese Rohstoffe recycelt, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Im Auftrag Ihrer Krankenkasse führen wir daher Ihre Pumpe nach Erhalt dem Recyclingzyklus zu und sorgen für eine datenschutzkonformen Vernichtung der sich auf der Pumpe befindlichen Daten.
Im ersten Schritt benötigen wir eine neue Verordnung für die neue Insulinpumpe. Daraufhin stellen wir für Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse und setzen uns nach Genehmigungseingang mit Ihnen in Verbindung, um den Ablauf zu besprechen.
Für den Rückversand Ihrer alten Pumpe stellen wir Ihnen einen kostenlosen Rücksendeschein zur Verfügung.
Auf der Folgeverordnung müssen folgende Dinge vermerkt werden:
- Genaue Produktbezeichnung, Pumpenversion, Produktausführung:
- t:slim X2 Insulinpumpe mg/dl Control-IQ
- t:slim X2 Insulinpumpe mmol/l Control-IQ - Angabe der Diagnose
- Hinweise zur Folgerverordnung
- Ggf. Artikel- bzw. Hilfsmittelnummer
Mehr Infos zur Rezeptausstellung im Rahmen der Folgeverordnung finden Sie im PDF Download "Hinweise zur Rezeptausstellung".
Die Zuzahlung können Sie ganz bequem per Überweisung mittels QR-Code oder per Lastschrift bezahlen.
Ab dem Stichtag 01.08.2025 wird die Zuzahlung berechnet und eingezogen. Bei Lieferungen für mehrere Monate wird die Zuzahlung monatlich ab dem Stichtag berechnet.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Katheter oder Reservoire beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten für jede Packung eines Verbrauchshilfsmittels. Maximal jedoch 10 € Zuzahlung pro Monat für den gesamten Monatsbedarf.
Bei Lieferungen für ein Quartal oder länger, beträgt die Zuzahlung maximal 10 € pro Monat. Die Berechnung der Zuzahlung erfolgt grundsätzlich monatlich unabhängig vom Lieferintervall.
Sie haben von uns eine Rechnung trotz vorahndener Befreiung erhalten?
Wenn Sie trozt vorhandener Befreiung eine Rechnung von uns erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihre Befreiung noch nicht bei uns hinterlegt ist. Bitte lassen Sie uns dazu eine Kopie oder einen Scan unter inbox-eningen.va@vitalaire.de zukommen. Bereits geleistete Zuzahlungen werden von der Krankenkasse erstattet.
Für weitere Fragen zur Zuzahlungsbefreiung und Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bitte senden Sie uns ein Rezept oder eine Anfrage mit Angabe der gewünschten Insulinpumpe t:slim X2 in mg/dl oder mmol/l und des Infusionssets an folgende Adresse:
VitalAire NL Stuttgart
Mühleweg 5/1
72800 Eningen
oder per E-Mail an: diabetes@vitalaire.de.
Sie erhalten unverzüglich ein Angebot von uns, das Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
Die t:slim X2 Insulinpumpe ist im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der GKV aufgeführt. Sie wird als Hilfsmittel verordnet, und die Kosten werden in der Regel von den Kostenträgern erstattet.