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Wenn Sie die Diagnose einer Schlafapnoe erhalten haben, bekommen Sie je nach Schweregrad und Form eine Therapie verordnet. Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, aber in der Regel erhalten die Patienten ein CPAP oder APAP Gerät. Nach der Diagnose durch Ihren Facharzt erhalten Sie eine Verordnung und dürfen sich nun Ihren Therapiepartner aussuchen. Die Verordnung reichen Sie bei Ihrem Therapiepartner Ihrer Wahl ein.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
1. Sie haben die Wahl und suchen sich Ihren Therapiepartner selbst aus.
2. Gehen Sie auf unsere Serviceseite.
3. Laden Sie sich die Patientenerklärung oder das Wahlrechtsformular herunter und drucken es aus.
4. Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular zum Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit, um ihm Ihre Auswahl des Fachspezialisten für die Heimtherapie mitzuteilen.
Ja, die Kosten für eine medizinisch notwendige Schlafapnoe-Therapie werden in Deutschland in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nach einer entsprechenden Diagnose, die meist in einem Schlaflabor gestellt wird. Die übernommene Pauschale deckt Ihr Therapiegerät inklusive Zubehör und Service ab. Eine gesetzliche Zuzahlung kann anfallen, von der Sie sich aber unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können.
Für gesetzlich Versicherte (GKV):
- Die CPAP-Therapie ist eine anerkannte Standardleistung. Nach Genehmigung durch Ihre Kasse werden folgende Kosten übernommen:
- Das Therapiegerät (CPAP/APAP) als Leihgabe für die Dauer der Behandlung
- Die Erstausstattung mit Maske (Nasenmaske, Full Face Maske oder Pillow-/Minimalkontakt-Maske), Schlauch und Filtern
- Der regelmäßige Austausch von Verbrauchsmaterialien (z.B. 1x jährlich eine neue Maske)
- Service und eventuell notwendige Reparaturen
Für privat Versicherte (PKV):
- Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
- In der Regel ist die Versorgung mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln abgedeckt.
- Wir empfehlen, die Details und den Ablauf vorab direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.
- Ja, als Schlafapnoepatient können Sie sich in unserem Patientenportal registrieren.
- Nach Ihrer Anmeldung können Sie ihr Therapiezubehör ganz bequem online nachbestellen.
1️⃣ Wenn Sie zum ersten Mal über das Patientenportal bestellen möchten, legen Sie bitte Ihre Produkte in den Warenkorb, die sich auch in Ihrer Bestellhistorie befinden.
2️⃣ Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Krankenkassenzugehörigkeit auswählen.
3️⃣ Klicken Sie auf weiter und gelangen Sie dann in den Nachbestellprozess. Hier können Sie bei jeder Bestellung eine neue Adresse hinterlegen (ebenfalls abweichende Rechnungsadressen).
4️⃣ Ihre Adresse taucht nach der Eingabe im Bestellprozess in Ihrem Account auf. Dort können Sie diese auch anpassen und eine Standardadresse auswählen.
Sie finden hier eine Reihe an Themen, die Ihnen helfen könnten das Problem zu lösen.
Ich werde immer aus dem Warenkorb geworfen:
1️⃣ Ist Ihr Warenkorb über 2.000 Euro?
Wenn Ihr Warenkorb diese Summe überschreitet, müssen Sie diese zunächst reduzieren. Evtl. können Sie auch Teilbestellungen auslösen.
2️⃣ Befinden sich die "richtigen" Produkte in Ihrem Warenkorb?
Die Produkte in Ihrem Portal sind an Ihre vergangenen Bestellungen gekoppelt. Wenn Sie ein Fallpauschal-Patient sind, dann sollten sich nur Produkte in Ihrem Warenkorb befinden, die Sie im Rahmen Ihrer Verordnung verschrieben bekommen haben. Um das zu überprüfen, können Sie unter "Bestellhistorie" Ihre Produkte einsehen und diese von dort aus auch gleich in den Warenkorb legen. Wenn unter Ihrer Bestellhistorie bspw. eine Maske hinterlegt ist, legen Sie bitte nur diese in den Warenkorb. Entfernen Sie ggf. alle weiteren Produkte.
Haben Sie Ihre Krankenkassenzugehörigkeit ausgewählt?
Wenn Ihr Warenkorb gefüllt ist, können Sie im nächsten Schritt Ihre Krankenkassenzugehörigkeit auswählen.
- Privat versichert
- Gesetzlich versichert (Fallpauschale)
- Privater Bereich: Freier Einkauf
Ich bin gesetzlich versichert / Fallpauschalpatient und bekomme Kosten im Portal angezeigt. Ich traue mich nicht zu bestellen
Keine Sorge, sobald Sie sich im Warenkorb Ihrer Krankenkasse zugeordnet haben (Im Falle eines Fallpauschalpatienten) werden im nächsten Schritt die Kosten auf 0 Euro gesetzt --> Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.
Meine Produkte tauchen nicht unter der Bestellhistorie in meinem Account auf/ Ich kann ein Produkt, welches ich verschrieben bekommen habe, nicht nachbestellen
Schauen Sie bitte in Ihre Bestellhistorie. Ist ein Produkt dort nicht hinterlegt, obwohl Sie dies in der Vergangenheit bereits erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Service - via Kontaktformular.
Ich habe meine Krankenkasse gewechselt, kann ich meine Jahresverordnung bei Ihnen über das Patientenportal nachbestellen?
Ja, das können Sie. Bitte registrieren Sich sich dazu einfach online.
1️⃣ Sie sind ein Schlaf- oder Diabetes Patient? JA? Dann können Sie über unser Patientenportal bequem nachbestellen.
2️⃣ Bitte geben Sie alle Ihre Daten in das Registrierungsformular ein.
3️⃣ Sind Ihre Daten korrekt? Dann erhalten Sie anschließend einen Einladungslink per Mail.
Sollten Sie keinen Einladungslink erhalten, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular.
4️⃣ Sobald Sie ein entsprechendes Passwort gesetzt haben, können Sie Ihr Zubehör im Patientenportal nachbestellen. Alle Ihre Produkte können Sie unter "Bestellhistorie" einsehen.
Probleme? Vielleicht kann Ihnen dieser Artikel helfen.